Der Diplomatenverkauf der BMW Niederlassung Frankfurt bietet Ihnen exklusive „BMW Diplomatic Car Offers (DCO)“.
Wir unterstützen Sie von der Auswahl bis zur Auslieferung und darüber hinaus.
Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse, finden wir Ihren passenden BMW und die richtige Finanzierungsart.
Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch Servicepakete für eine sorgenfreie Nutzungszeit an.
Wir garantieren Ihnen exklusiven Service und eine sichere Abwicklung, auf die Sie sich auch nach dem Fahrzeugkauf verlassen können.
Nutzen Sie also jetzt die Möglichkeit und vereinbaren Sie Ihr Probefahrterlebnis sowie eine individuelle Beratung.
Sehr gerne besuchen wir Sie auch persönlich vor Ort.
Diplomaten und Mitglieder Internationaler Organisationen (MIO), die zum Zeitpunkt der Bestellung akkreditiert bzw. bei einer Internationalen Organisation (IO) beschäftigt sind oder kurz vor der Versetzung stehen. Honorarkonsuln sowie Verwaltungsangestellte mit Protokollausweis sind bezugsfähig.
Beispiele für internationale Organisationen, die am BMW Diplomatic Sales program teilnahmeberechtigt sind:
UN:
• Hauptorganisation inklusive aller Hauptorgane und Nebenorgane
• Sonderorganisationen und Institutionen, z. B. ILO, UNESCO, ITU
• Weltbank-Gruppe (IBRD) und IMF
EU:
• Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof
• EPA (Europäisches Patentamt)
• EZB (Europäische Zentralbank)
• Europol
International-Koordinierte Organisationen:
• NATO
• OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development)
• ESA (European Space Agency)
• WEU
• Europarat
Weitere Internationale Organisationen wie z. B.:
• CERN (Europäische Organisation f. Kernforschung)
• Interpol
• OSZE
• GIZ
Der Nachweis erfolgt durch:
• Diplomatenpass
• Protokollausweis
• NATO-ID CARD
• Mitarbeiterausweis der IO o.ä. in Zusammenhang mit einer Statusbescheinigung (auch Versetzungserlass bzw. NATO-Marschbefehl).
E-Mail: | Liran.Partridge@bmw.de |
Tel.: | 069-4036-349 |
Adresse: | Hanauer Landstraße 255 |
E-Mail: | Lothar.Curwy@bmw.de |
Tel.: | 069-4036-129 |
Adresse: | Hanauer Landstraße 255 |
Dieses Angebot gilt für akkreditierte Diplomaten und für Mitarbeiter Ihrer Botschaft mit Protokollausweis.
1 Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München, alle Preise inkl. 19% MwSt., Stand 02/2021. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
3 Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
5 Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.
13 Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2022 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Bundesregierung hat eine Änderung der Förderbedingungen zum 01.01.2023 angekündigt.
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
BMW i Neufahrzeuge werden durch BMW Partner oder die BMW i Kundenbetreuung vertrieben.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Ausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Die Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten u.a. Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, können andere als die hier angegebenen Werte gelten. Die aufgeführten Angaben wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Die Angaben zur elektrischen Reichweite wurden im WLTP-Messverfahren ermittelt und berücksichtigen Ausstattungen. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zum Kraftstoffverbrauch, den CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Ausstattungen.